Welche Voraussetzungen müssen für die Gasprüfung erfüllt sein?

Damit die Gasprüfung an Ihrem Camping-Fahrzeug einwandfrei vorgenommen werden kann beachten Sie bitte folgendes: 

  • Bitte halten Sie die zu Ihrem Fahrzeug gehörende gelbe Gasprüfbescheinigung bereit. Sollte diese zur Prüfung nicht vorhanden oder voll sein (kein freier Platz zum Eintragen), müssen wir Ihnen eine neue Gasprüfbescheinigung ausstellen.
  • ALLE Gasgeräte müssen zum Zeitpunkt der Gasprüfung einwandfrei in Betrieb genommen werden können und im Gasbetrieb funktionieren! Das gilt auch für Gasgeräte, die Sie normalerweise nicht im Gasbetrieb benutzen (z.B. Kühlschrank)!
  • Sorgen Sie dafür, dass Ihre Gasflasche bzw. Ihr Gastank für die Prüfung gefüllt sind und überzeugen Sie sich VOR der Gasprüfung von der Funktion Ihrer Gasgeräte, da sonst Mehrkosten entstehen können  bzw. Wiederholungsprüfungen durchgeführt werden müssen.
  • Gasregler, Gasschläuche sowie die Betriebserlaubnis Ihrer Gasflasche/n dürfen zum Zeitpunkt der Gasprüfung nicht älter als 10 Jahre sein! Das Baujahr ist auf Reglern und Schläuchen aufgedruckt. Standard-Gasregler und Gasschläuche haben wir ständig in unserem Sortiment und sie können bei Bedarf vor Ort montiert werden.
  • In den Bereichen, in denen die Gasflaschen aufbewahrt werden (Deichselkasten etc.) dürfen sich KEINE elektrischen Anlagen oder offene elektrische Verbindungen (Lüsterklemmen, Schalter etc.) befinden! Dies sind potentielle Zündquellen, da hier Funken entstehen können!
  • Für alle im Fahrzeug befindlichen Gasflaschen MUSS eine Halterung vorhanden sein, in der die Gasflasche sicher befestigt/festgezurrt werden kann.
  • Einige Komponenten die oft in Kastenwagen verbaut werden führen wir NICHT standardmäßig mit!! Falls Sie einen „Kastenwagen“ mit Gasinstallation besitzen, informieren Sie uns bitte, um welchen Typ und Baujahr es sich handelt und ob die geforderten Komponenten gewechselt werden müssen. Nur so ist sichergestellt, dass wir auch die passenden Komponenten mitführen, damit sie bei der Gasprüfung vorliegen:
    Achtung! Einige Modelle verfügen über herausnehmbare Kocheinrichtungen. Diese sind durch einen weiteren Gasschlauch mittels einer Sicherheitsanschlusskupplung mit der Gasrohrleitung verbunden. Auch diese Schläuche müssen nach spätestens 10 Jahren ausgetauscht werden!

Bei Fragen rund um Ihre Gasprüfung berate ich Sie gerne!

Telefon: +49 (0)160 95 177 264