Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen
Flüssiggasanlagen und Gasgeräte in gewerblich genutzten Fahrzeugen wie etwa Imbisswagen oder Foodtrucks unterliegen den Vorgaben der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung und müssen wiederkehrend im Turnus von zwei Jahren nach DGUV 79 vorgaben überprüft werden.
Bei der Prüfung wird die Dichtigkeit der Flüssiggasanlage überprüft, die Gasrohre wie auch der Flaschenaufstellraum werden einer Sichtprüfung unterzogen und sämtliche vorhandenen Gasgeräte müssen einen ausführlichen Funktionstest bestehen. Besonderes Augenmerk gilt hierbei der sogenannten Flammüberwachung, einer Schutzeinrichtung gegen Gasaustritt am Brenner der Geräte ohne das eine Flamme vorhanden ist.
Weitere Prüfpunkte sind der Brandschutz und weitere Aspekte des Arbeitsschutzes.
Anlagenteile wie Gasschläuche und Gasdruckregler unterliegen einer Austauschpflicht, diese müssen nach acht Jahren ausgetauscht werden.
Das Prüfungsergebnissen wird im Prüfbuch der Flüssiggasanlage protokolliert und bestätigt. Eine Prüfplakette wird zugeteilt.
Durch die regelmäßige Überprüfung der Anlage und deren Geräte soll ein sehr wichtiges Ziel der gesetzlichen Unfallversicherung sichergestellt werden: Der Schutz der Mitarbeiter!
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