Flüssiggas an Bord von Booten und Yachten bis 24m Rumpflänge

Flüssiggasanlagen an Bord von Booten und Yachten sorgen für Komfort an Bord.

Sie unterliegen jedoch Prüf- und Austauschfristen.

Flüssiggasanlagen in Booten und Yachten müssen nach den Vorgaben der DIN ISO 10239 installiert sein und in regelmäßigen Abständen, spätestens nach zwei Jahren, nach den Vorgaben des Arbeitsblattes G608 des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) überprüft werden. Sofern Veränderungen an der Gasanlage vorgenommen wurden ist vor der erneuten Inbetriebnahme ebenfalls eine Prüfung nach G608 erforderlich.

Bei der G608 Prüfung der Flüssiggasanlage wird zunächst abgeglichen ob die verbauten Geräte mit den im Prüfbuch genannten übereinstimmt. Druckregelgeräte und Gasschläuche dürfen nicht älter als sechs Jahre sein.

Die nachfolgenden Komponenten werden einer Sichtprüfung unterzogen:

  • der Flaschenaufstellraum, der sogenannte Gaskasten
  • die Gasflaschen
  • die Druckregeleinrichtung
  • der bzw. die Gasschläuche
  • die Rohrleitungen soweit möglich und sichtbar
  • die Abgasführung der Gasgeräte

Die Gasanlage wird bis zu den Absperrventilen der einzelnen Geräte durch Beaufschlagung des Leitungssystems mit einem Luftdruck von 150mbar auf Dichtheit geprüft. Zunächst wird der eingepumpten Luft 5 Minuten Zeit gewährt um sich thermisch anzugleichen, danach muss das Leitungssystem dem Druck weitere fünf Minuten stand halten. In dieser Zeit darf der Druck maximal um 5mbar abfallen. Ein größerer Druckabfall würde bedeuten das irgendwo ein Leck ist und die Druckprüfung und somit die gesamte Prüfung gilt als nicht bestanden.

(Ein Gasleck in einer Flüssiggasanlage auf einem Boot stellt eine sehr große Gefahr dar, denn im Gegensatz zu Fahrzeugen kann hier das Flüssiggas nicht ins Freie ablaufen. Vielmehr besteht die Gefahr das sich austretendes Flüssiggas in der Bilge oder anderen Vertiefungen ansammelt. Ein kleiner Funke würde reichen um das Gas-Luft Gemisch schlagartig zu entzünden. Die Folgen können verheerend sein.)

Wenn die Dichtigkeitsprüfung positiv verlaufen ist werden sämtliche Gasgeräte einem Funktionstest unterzogen. Hierbei liegt ein besonderes Augenmerk auf den Sicherheitseinrichtungen wie der Flammüberwachung und den Zündsicherheitsventilen.

Verläuft auch das positiv wird die Prüfung im Prüfbuch bescheinigt und zur schnelleren äußerlichen Erkennung wird eine Prüfplakette am Boot angebracht.

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